Neues Gerichtsurteil

Falschparker muss Rekordbußgeld zahlen Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro für Parkverstöße - das ist möglich, hat das Urteil ergeben. Erstaunlicherweise ist diese Hammerstrafe nicht im Bußgeldkatalog aufgeführt. Ansehen Falsches Parken kostet viel Geld: Wer in zweiter Reihe parkt und den Verkehr gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 90 Euro und Punkten in Flensburg rechnen. So steht es im Bußgeldkatalog. Es kann aber auch viel höher ausfallen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az. 6 U 580/22). In diesem Fall ging es allerdings nicht um Bußgelder oder Verwarnungen, sondern um hohe Vertragsstrafen. Schau hier Der Nachbarschaftsstreit um den Parkplatz scheint vorerst beigelegt zu sein. Im Hintergrund stand, wie so oft, ein Streit zwischen Nachbarn: Der Beklagte hatte sein Auto seit mehreren Jahren immer wieder vor seiner eigenen Einfahrt geparkt und damit dem Nachbarn auf der anderen Straßenseite die Einfahrt auf sein Grundstück erschwert. Versetztes Parke...