Neues Gerichtsurteil

Falschparker muss Rekordbußgeld zahlen


Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro für Parkverstöße - das ist möglich, hat das Urteil ergeben.
Erstaunlicherweise ist diese Hammerstrafe nicht im Bußgeldkatalog aufgeführt. Ansehen
Falsches Parken kostet viel Geld: Wer in zweiter Reihe parkt und den Verkehr gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 90 Euro
und Punkten in Flensburg rechnen. So steht es im Bußgeldkatalog. Es kann aber auch viel höher ausfallen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az. 6 U 580/22). In diesem Fall ging es allerdings nicht um Bußgelder
oder Verwarnungen, sondern um hohe Vertragsstrafen. Schau hier
Der Nachbarschaftsstreit um den Parkplatz scheint vorerst beigelegt zu sein. Im Hintergrund stand, wie so oft, ein Streit zwischen Nachbarn: Der Beklagte hatte sein Auto seit mehreren Jahren immer
wieder vor seiner eigenen Einfahrt geparkt und damit dem Nachbarn auf der anderen Straßenseite die Einfahrt auf sein
Grundstück erschwert. Versetztes Parken oder das Parken in der eigenen Einfahrt hätte diese Situation entschärft. Weitere Informationen
Nachdem der Nachbar Beschwerde eingelegt hatte, einigten sich die Parteien auf eine vertragliche Regelung.
Dem Beklagten wurde gestattet, bis zu fünfmal täglich für höchstens 10 Minuten vor seiner Einfahrt auf seinem
Grundstück zu parken. Hier öffnen
Nachbar hält sich nicht an die Vereinbarung Die Vereinbarung wurde von der Nachbarin jedoch wiederholt missachtet, und die Nachbarin verzeichnete über mehrere
Jahre hinweg zahlreiche Parkverstöße. Sie verlangte vor Gericht wiederholt die Vertragsstrafe von jeweils 150 Euro und
erhielt in 194 Fällen rund 24 000 Euro zugesprochen.

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